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Einspeisevergütung Photovoltaik in 2024

— Autor

David Wolf

— Aktualisiert am

11. Juni 2024

— Lesezeit

2 min

Die Überlegung, auf dem eigenen Dach eine Solaranlage zu installieren, kann aus diversen Gründen erfolgen. Neben dem Beitrag zur Umstellung auf erneuerbare Energien spielt auch die finanzielle Seite eine bedeutende Rolle. Beide Aspekte sind gegenwärtig besonders relevant, jedoch hat sich im Laufe der Zeit eine Veränderung ergeben: Photovoltaikanlagen mit einem hohen Anteil an Eigenverbrauch erscheinen nun oft attraktiver als solche, die den gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Im Folgenden wird erläutert, weshalb dies der Fall ist.

Die Einspeisevergütung ist abhängig von der Leistung und dem Installationszeitpunkt der Photovoltaikanlage.

Sie ist für einen Zeitraum von 20 Jahren festgelegt.

Die aktuelle Einspeisevergütung für PV-Anlagen mit Eigenverbrauch (bis zu 10 kWh) beträgt 8,11 Cent/kWh (Stand Juni 2024). Ab August 2024 wird sie auf 8,04 Cent/kWh sinken.

Aufgrund des sinkenden Niveaus der Einspeisevergütung gewinnt der Eigenverbrauch bei der Planung von Solaranlagen zunehmend an Bedeutung.

Was ist die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen?

Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Unterstützung zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaik und wurde im Jahr 2000 im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingeführt. Das EEG bildet die rechtliche Grundlage für den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland. Die neueste Version stammt aus dem Jahr 2023.

Hausbesitzer können durch die Einspeisevergütung Einnahmen für den erzeugten Strom ihrer privaten Photovoltaikanlage erzielen. Für jede eingespeiste Kilowattstunde (kWh) erhalten sie einen festgelegten Betrag vom Netzbetreiber. Die Höhe der Einspeisevergütung ist von verschiedenen Faktoren abhängig:

Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage

Größe bzw. Leistung der PV-Anlage

Anteil der Einspeisung (vollständige Einspeisung vs. teilweise Einspeisung)

Die Einspeisevergütung ist für 20 Jahre garantiert und bleibt in diesem Zeitraum unverändert. Sie kann auch mit anderen staatlichen Förderungen kombiniert werden.

Wer erhält die Einspeisevergütung?

Die feste Einspeisevergütung profitiert von Privathaushalten und kleinen Gewerbebetrieben mit Anlagen bis zu 100 kWh. Bei größeren Anlagen besteht nur die Möglichkeit, den erzeugten Strom selbst an der Strombörse zu verkaufen.

Die Anlage muss vom örtlichen Netzbetreiber genehmigt und innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.

PV-Anlage Einspeisevergütung: Was ist der Unterschied zwischen teilweiser und vollständiger Einspeisung?

Es existieren zwei Vergütungsmodelle: vollständige Einspeisung und teilweise Einspeisung. Bei vollständiger Einspeisung wird der gesamte erzeugte Strom ins Netz eingespeist, während bei teilweiser Einspeisung der Eigenverbrauch priorisiert wird und nur überschüssiger Strom eingespeist wird.

Technische Voraussetzungen für die Einspeisung Ihres Solarstroms

Zur Ermittlung der eingespeisten Kilowattstunden ist ein geeigneter Stromzähler erforderlich. Die empfohlene Lösung sind Smart Meter, moderne Messgeräte, die die Stromflüsse genau erfassen.

Fazit: Sinkende Einspeisevergütung macht Eigenverbrauch attraktiver

Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen sinkt derzeit alle sechs Monate um 1%. Gleichzeitig wird der erzeugte Solarstrom aus neuen Anlagen immer kostengünstiger. Vollständige Einspeisung ist heutzutage für die meisten Hausbesitzer weniger wirtschaftlich als ein intelligentes Management, bei dem der selbst erzeugte PV-Strom genutzt, Überschüsse eingespeist und der Strom gespeichert wird.

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